qu.int.as steht für Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz. Eine intelligente Kombination, die Sie dabei unterstützt, sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen effizient und nachhaltig zu gestalten. Dies trägt entscheidend dazu bei, die Qualität und Rentabilität Ihrer Leistungen zu steigern.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Sie möchten gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein sicheres Arbeitsumfeld und eine höhere Leistungsqualität? Mit BGW qu.int.as als erfolgreiches Komplettpaket für Qualität und Arbeitsschutz können Sie arbeitsbedingte Krankheiten vermeiden und die Gesundheit Ihres Teams fördern. Sie leisten auch einen wesentlichen Beitrag dazu, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu verbessern.
Basis des Präventionsangebots qu.int.as ist ein von der BGW entwickelter Standard: die Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz, kurz MAAS-BGW. Mithilfe der MAAS-BGW können Sie Arbeitssicherheit und Gesundheit fest in Ihrem Managementsystem verankern und dies auf Wunsch auch zertifizieren lassen. Nach erfolgreicher Zertifizierung profitieren Sie nicht nur von den positiven Wechselwirkungen von Qualität und Arbeitsschutz, sondern kommen auch in den Genuss der finanziellen Förderung durch die BGW.
Ob Pflegedienst, Arztpraxis, Klinikum oder Berufsbildungswerk – rund 1.500 Unternehmen nutzen bereits die Chance, mit qu.int.as ihre Leistungsqualität zu verbessern und gleichzeitig die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Ein Erfolg, von dem bereits mehr als 100.000 Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege profitieren.
Anbieter:BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefährdungsübergreifend
Branche
- (86) Gesundheitswesen
Tätigkeit / Arbeitsplatz
- Qualitätsmanagement
Bearbeitungsdatum
22.10.2015