Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Arbeitszeit

Das hier entwickelte praxisorientierte Instrument zur Gefährdungsbeurteilung zum Thema Arbeitszeit ermöglicht Krankenhäusern eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials ihrer Arbeitszeiten und ob dabei eine Ausweitung von Dienstzeiten auch auf 24 Stunden ohne eine gesundheitliche Gefährdung der Ärzte möglich ist sowie welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Gesundheitsgefährdung zu minimieren.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Das Instrument in Form einer Checkliste beinhaltet umfassende Aspekte zum Thema Arbeitszeit auf der Grundlage einer detaillierten Dokumentation der Kenndaten der tatsächlichen beziehungsweise geplanten Arbeitszeiten. Hierzu gehören die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit, die Einhaltung der täglichen als auch wöchentlichen Ruhezeiten, Pausen, aber auch die Berücksichtigung von Bereitschaftsdiensten. Die Beachtung der arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen zu Nacht- und Schichtarbeit wird ebenso angesprochen wie Aspekte flexibler Arbeitszeiten, wie Ausgleichszeiträume, Flexibilität und Überschaubarkeit. Das Instrument dokumentiert die Verstöße gegen die gesetzlichen, tariflichen und arbeitswissenschaftlichen Vorgaben und bietet die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Da Arbeitszeitgestaltung nie losgelöst von Arbeitsabläufen oder Organisationsstrukturen betrachtet werden kann, wird neben der Notwendigkeit von Maßnahmen wie Dienstplangestaltung und Belastungsanalysen verstärkt auf Tätigkeitsanalysen in Form von Aufzeichnungen verwiesen. Ein entsprechendes Verfahren, das Anteile, Lage und Dauer bestimmter Tätigkeiten erfasst, wurde parallel entwickelt.

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Anbieter:BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Psychische Faktoren

Branche

  • (86.1) Krankenhäuser

Bearbeitungsdatum 04.03.2009

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