Handlungshilfe "Praxisgerechte Lösungen"

Die Software „Praxisgerechte Lösungen“ hilft Ihnen, schnell, einfach und praxisnah eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen zu erstellen und zu dokumentieren – z. B. mit Hilfe von rund 700 Musterobjekten, die sich leicht auf die betrieblichen Belange anpassen lassen. Zusätzlich können Sie eigene Objekte in die Datenbank eintragen und aktuell halten. Die Objekte sind mit Betriebsanweisungen, Filmen, Explosionsschutzdokumenten, Prüflisten und Unterweisungshilfen sowie dem zugehörigen Regelwerk verknüpft.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Bild zu Startseite "Praxisgerechte Lösungen"

Bearbeitungsmöglichkeiten

Die Handlungshilfe „Praxisgerechte Lösungen“ bietet folgende Bearbeitungsmöglichkeiten:

  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit branchenspezifischen Musterzusammenstellungen und Bearbeiter- und Terminverwaltung
  • Umfangreiches Nachschlagewerk zu Gesetzen, Vorschriften sowie weiteren Schriften und Vordrucken der Berufsgenossenschaft
  • Vorlagen zur Mitarbeiterbefragung
  • Dokumente und Informationen zum Arbeitsschutz- und Betriebsmanagementsystem
  • Internet-Update auf aktuelle Gesetze und Vorschriften
  • Das Programm kann im Netzwerk eingesetzt werden

Herunterladen und Installieren

Die Installationsdatei (Windows) für "Praxisgerechte Lösungen" können Sie auf der Website der BG ETEM herunterladen. Eine Installationsanleitung erhalten Sie dort ebenfalls.

Sie haben "Praxisgerechte Lösungen" bereits installiert?

Dann nutzen Sie das kostenlose Internet-Update. Starten Sie dazu Ihre Anwendung "Praxisgerechte Lösungen". Wählen Sie in der Menüleiste "Einstellungen" und anschließend "Update über das Internet starten…". Das Internet-Update ist ab der Version 3.x sinnvoll.

Wenn Sie die Meldung: "Sie benötigen zumindest im Programm- und Updateverzeichnis Schreibrechte, um ein Update durchführen zu können." erhalten, benutzen Sie vermutlich ein Betriebssystem, wie Windows 7 oder Windows 8. Bei diesen Betriebssystemen müssen Sie "Praxisgerechte Lösungen" mittels der rechten Maustaste und der Auswahl: "Als Administrator ausführen" starten.

Nachdem das Internetupdate angestoßen wurde, wird dieses im Hintergrund heruntergeladen. Während des Herunterladens können Sie mit der aktuellen Version weiterarbeiten. Bitte beachten Sie die Anweisungen der Update-Funktionen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie: Das Sicherheitsniveau hat sich in den letzten Jahren im Internet stark verbessert.

Dies kann zur Folge haben, dass unser Internet-Update nicht zuverlässig funktioniert.

Eine Möglichkeit können z. B. zwischengeschaltete Proxy- Server sein. Falls Sie eine Fehlermeldung erhalten, raten wir dazu, die Setup-Datei herunterzuladen. Mit dieser Setup-Datei ist eine Aktualisierung ebenfalls möglich.

Zur neuen Version 4.5.0

Mit der vorliegenden Version sind viele Funktionsanpassungen und Neuerungen in die Software eingebracht worden:

  • Die Bedienbarkeit des Strukturelements "Strukturbaum" wurde weiter optimiert: Ein Werkzeug, welches in unmittelbarer Nähe des Strukturbaums erreichbar ist, steuert das zentrale "Auffalten" und "Zufalten" aller Ebenen des aktuell markierten Katalogs.
  • Die Steuerung und Visualisierung des "Kompakt-Modus" wurde weiter optimiert.
  • Die Suche wurde um den Komplex "Risikobeurteilung" erweitert.
  • Die Darstellung der Dokumentation der Risikobeurteilung wurde aktualisiert.
  • Die Bereitstellung von Hilfetexten wurde in allen modularen Dialogen verbessert.
  • Das graphische Menü des Regelwerkbrowsers wurde optimiert.
  • Im Gefahrstoffverzeichnis sind Einträge der R- und S-Sätze nicht mehr editierbar.
  • Die Druckfunktion des Gefahrstoffverzeichnisses wurde optimiert.
  • Die Hilfe wurde erweitert.
  • Erhöhung der Erreichbarkeit des Regelwerks im Netzwerkbetrieb.
  • Aktualisierung zur Betriebssystemkompatibilität.

Regelwerk

Das Regelwerk mit Stand "November 2018" wurde komplett überarbeitet.

Musterobjekte

Die mitgelieferte Datenbank der Mustergefährdungsbeurteilungen ist ebenfalls aktualisiert. Anpassungen und Neuerungen aufgrund Richtlinienänderungen und praktischen Erfahrungen aus den Betrieben wurden in Musterobjekten in unserem BG- Katalog zusammengefasst.

Die eigenen Datenbanken werden nach erfolgtem Update durch Ihre Auswahl aktualisiert.

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Anbieter:BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Gefährdungsbeurteilung
  • BG ETEM
  • Dokumentation
  • Betriebsanweisung
  • Software
  • AMS
  • Arbeitsschutzmanagementsystem
  • Vorschriften
  • Gesetze
  • Regeln
  • Mitarbeiterbefragung
  • Informationen

Bearbeitungsdatum 08.08.2019
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Interaktive Anwendung
  • Verfügbar als... Software
  • Kosten: 10,00 €
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
  • Verfügbar in... deutsch

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