Das Merkblatt bietet eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Aspekte, die rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung bei der Lagerung (von Gefahrstoffen) und der Lagerung selbst existieren: Verantwortlichkeiten im Lager, Genehmigungen, Kennzeichnung, Kleinmengen, Verpackungen und Lagereinheiten, Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Betriebsanweisungen, Unterweisung, Hygiene, PSA, Zugangsberechtigung, Flurförderzeugen, Prüfungen, …), Gestaltung des Lagers, Lagereinrichtungen, Verkehrswege, Wareneingang, Notfallorganisation. Zur Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle dient eine ausführliche Liste für Lagerbegehungen.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Das Merkblatt soll Betreiber/innen von Lagern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".
Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Der Anwendungsbereich der Broschüre entspricht der TRGS 510. Betrachtet wird das Lagern chemischer Stoffe, Gemische sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn diese in Verpackungen gelagert werden. Werden Packmittel oder technische Materialien zusammen mit chemischen Produkten gelagert, so sollten auch diese Lagerguter mit berücksichtigt werden. An der Erstellung des Merkblatts haben sich beteiligt:
- Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
- Industriegaseverband e. V. (IGV)
- Industriegemeinschaft Aerosole e. V. (IGA)
- Industrieverband Agrar e. V. (IVA)
- Verband Chemiehandel e. V. (VCH)
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Anbieter: BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefahrstoffe
- Mechanische Gefährdungen
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
Branche
- (0) Branchenübergreifend
Tätigkeit / Arbeitsplatz
- Zusammenlagerung
- Verpackung
- Lagereinheit
Bearbeitungsdatum
01.08.2023
Für Kleinbetriebe empfohlen