Mitgliedsbetriebe der BGHW können mittels dieser Software die zu beurteilenden Elemente (Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen etc.) betriebsbezogen zusammenstellen und so eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Mit dem Angebot der Gefährdungsbeurteilung Online möchte die BGHW Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Besonderer Wert wird dabei auf einen schnellen und einfachen Einstieg in das Thema gelegt. Sie als betrieblich verantwortliche Person sollen sich nach Möglichkeit ganz auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung konzentrieren können. Besonderes Fachwissen ist dafür nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung online benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetzugang, Ihre Mitgliedsnummer bei der BGHW und Ihre Postleitzahl.
Wie geht's?
Die Gefährdungsbeurteilung wird mit der Online-Hilfe der BGHW in drei Schritten durchgeführt:
Schritt 1: Abbildung der eigenen Firmenstruktur
Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe werden in dem Programm abgebildet und mit den themenspezifischen Elementen verknüpft. Bereits angelegte »Musterfirmen« der unterschiedlichen Gewerbszweige können übernommen und individuell angepasst werden. Hier ist vor allem wichtig, dass möglichst alle Tätigkeiten berücksichtigt werden. In der Regel nimmt dieser Schritt durch die vorbereiteten Muster nur wenig Zeit in Anspruch.
Schritt 2: Beurteilung der Gefährdungen
Anhand der individuell zusammengestellten Checklisten wird die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. In der Regel sind alle notwendigen Hintergrundinformationen in den Checklisten enthalten. Die Checklisten können:
- am PC ausgefüllt werden,
- ausgedruckt und als Papier an den Arbeitsplätzen im Gespräch mit den Beschäftigten ausgefüllt werden,
- mittels eines Smartphones oder Tablets und einer App (verfügbar für ANDROID, iOS und Blackberry) an den Arbeitsplätzen im Gespräch mit den Beschäftigten ausgefüllt werden.
Schritt 3: Dokumentation
Die Ergebnisse der Beurteilung werden automatisch dokumentiert. Zur Archivierung sollte regelmäßig eine PDF-Datei mit der Dokumentation gedownloaded und abgespeichert werden.
Anbieter:BG Handel- und Warendistribution (BGHW)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefährdungsübergreifend
Branche
- (G) HANDEL INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN
- (52.1) Lagerei
Tätigkeit / Arbeitsplatz
- Großhandelsbetriebe
- Einzelhandelsbetriebe
Bearbeitungsdatum
20.05.2011
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