Online-Gefährdungsbeurteilungen für Kindertagesstätten, Friseursalons, ambulante und stationäre Altenpflege

Die Online-Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie bei der Festlegung der Arbeitsbereiche und Erfassung der Tätigkeiten, bei der systematischen Ermittlung der Gefährdungen und der zuverlässigen Beurteilung der Risiken sowie der Auswahl der geeigneten Maßnahmen.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Im Gesundheitswesen, im sozialen Sektor, in den Wellnessbetrieben gibt es jeweils branchentypische Gefährdungen und Belastungen. Mit den branchenspezifischen Online-Gefährdungsbeurteilungen haben Sie die typischen und häufigsten Gefährdungen und Belastungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick. Aktuell bietet die BGW die Online-Gefährdungsbeurteilung für drei Branchen an:

  • Online-Gefährdungsbeurteilung für Kindertagesstätten
  • Online-Gefährdungsbeurteilung für Friseursalons
  • Online-Gefährdungsbeurteilung für die ambulante und stationäre Altenpflege

Der Einstieg ist schnell und einfach. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Registrierung auf www.bgw-online.de. Sie benötigen zur Registrierung und Anmeldung nur eine E-Mail-Adresse als Benutzernamen und ein selbstgewähltes Passwort. Damit sind Ihre Daten jederzeit passwortgeschützt.

Nutzer registrieren sich über das "Login" oben rechts: Schon ist Ihr Profil angelegt, für das Sie sich mit Ihren Benutzerdaten immer wieder einloggen können, um das ganze umfangreiche Serviceangebot zu nutzen.

Zur Bearbeitung Ihrer Gefährdungsbeurteilung melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse als Benutzernamen an. In Ihrem Profil können Sie mehrere Gefährdungsbeurteilungen anlegen. Sie können begonnene Gefährdungsbeurteilungen fortsetzen, abgeschlossene als Vorlage nutzen und vieles mehr. Die Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen erhalten Sie als PDF ebenfalls an diese E-Mail-Adresse. Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst, Datenschutz und Datensicherheit sind jederzeit gewährleistet.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (86) Gesundheitswesen

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Qualitätsmanagement

Bearbeitungsdatum 02.02.2017

Zur Handlungshilfe

  • Handbuch/Leitfaden
  • Verfügbar als... Druckschrift, Download
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
  • Verfügbar in... deutsch

Handlungshilfe enthält...