Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst

Mit der vorliegenden Broschüre wird den Trägern der Feuerwehr ein Werkzeug an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe anschaulich und leicht nachvollziehbar die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung erklärt werden. Mit den enthaltenen Vorlagen kann der Anwender Schritt für Schritt seine Gefährdungsbeurteilung durchführen und erhält im Ergebnis automatisch die erforderliche Dokumentation.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Die Ursprünge der Gefährdungsbeurteilung gehen auf das Arbeitsschutzgesetz von 1996 zurück. Danach hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und zu dokumentieren.

Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt das Arbeitsschutzgesetz für Beschäftigte in Berufs-, Werk- und Betriebsfeuerwehren, aber auch für Beschäftigte in Freiwilligen Feuerwehren (z. B. hauptberufliche Kräfte in ständig besetzten Wachen, hauptberufliche Gerätewarte, etc.). Für die rein ehrenamtlich Tätigen in Freiwilligen Feuerwehren findet das Arbeitsschutzgesetz keine unmittelbare Anwendung. Hier haben die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung.

  • Müssen freiwillige Feuerwehren auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
  • Muss auch im Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? und
  • Wer ist dafür verantwortlich?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich in dem neuen Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst (GUV-X 99955), den der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. (LFV) erstellt hat. In dieser Broschüre werden anschaulich und leicht nachvollziehbar die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung erklärt und anhand von Praxisbeispielen erläutert. Mit den enthaltenen Vorlagen kann der Anwender Schritt für Schritt seine Gefährdungsbeurteilung durchführen und erhält im Ergebnis automatisch die erforderliche Dokumentation.

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Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (84.2) Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege/Justiz, öffentliche Sicherheit und Ordnung

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Freiwillige Feuerwehren

Bearbeitungsdatum 02.04.2019

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