Protokoll zur Konvention von 1979 über den weiträumigen und grenzüberschreitenden Transport von Persistenten Organischen Schadstoffen
1. Verabschiedet durch / Datum / Umsetzungsdatum
Vereinte Nationen / 1998; geändert 2009 / Inkrafttreten 19 Tage nach der Ratifizierung durch einen Vertragsstaat.
2. Art der Gesetzgebung
Internationales Protokoll, das durch die ratifizierenden Unterzeichnerstaaten umgesetzt werden muss.
3. Allgemeine Zielsetzung
Ziel des Protokolls ist die Beendigung der Freisetzungen, Emissionen und Verluste von POPs. Die Herstellung und Verwendung bestimmter Produkte wird verboten (Aldrin, Chlordan, Chlordekon, Dieldrin, Endrin, Hexambrombiphenyl, Mirex und Toxaphen). Für andere Stoffe wird die Beendigung der Verwendung für einen späteren Zeitpunkt geplant (DDT, Heptachlor, Hexachlorbenzol, PCBs). Das Protokoll beschränkt die Verwendung von DDT, HCH (einschließlich Lindan) und PCBs. Außerdem werden Vorgaben für die Entsorgung von POP-haltigen Abfällen und die Minderung von POP-Emissionen (Dioxine, Furane, PAKs und HCB) gemacht.
4. Substitutionsrelevante Abschnitte
Die Vertragsstaaten sollen lt. Artikel 5 den Informationsaustausch und Technologietransfer fördern, um eine Reduzierung der POP-Emissionen zu erreichen und die Entwicklung kosteneffizienter Alternativen zu initiieren.
In Artikel 6 wird auf das Problembewusstsein eingegangen und festgelegt, dass die Vertragsstaaten sowohl die allgemeine Öffentlichkeit als auch Einzelpersonen die mit POPs umgehen informieren und über existierende Alternativen aufklären sollen. Hierbei können auch Risikobewertungen der Alternativen in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt kommuniziert werden sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Nutzung.
Alternativen, einschließlich alternativer Prozessen und Methoden, werden in den Anhängen des Protokolls beschrieben.
In Anhang I sind die Stoffe aufgeführt, für die die Beendigung der Verwendung gefordert ist. Außerdem fordert Anhang I die Identifizierung von Alternativen zu DDT.
Anhang V beschreibt beste verfügbare Techniken zur Kontrolle von POP-Emissionen aus größeren, stationären Quellen, wobei der Ersatz von POPs als allgemeine Kontrollmaßnahme aufgeführt wird. Der Anhang verweist außerdem auf die Verwendung alternative Methoden der Holzimprägnierung zur Vermeidung von PAK-Emissionen.
5. Bewertung der Relevanz für die Substitution
Substitution wird als primäre Maßnahme zur Erreichung der Ziele des Protokolls hervorgehoben. Allgemeine Empfehlungen zur Substitution (Forschung zu sichereren Alternativen, Förderung der Substitution, Bewertung von möglichen Substituten und Information der allgemeinen Öffentlichkeit) sind im Protokoll enthalten. Außerdem wird Substitution für spezielle Fälle angeraten, wie die Beendigung der Herstellung von DDT sowie die Minderung der PAK-Emissionen durch alternative Holzimprägnierungstechnologien.
6. Link zum Gesetzestext
The 1998 Aarhus Protocol on Persistent Organic Pollutants. (englischsprachige Website mit Zugang zum englischsprachigen Dokument)
7. Weitere Informationen
7.1 Studien oder Veröffentlichungen zum Gesetz oder dessen Auswirkungen
2009 Änderung zum Text des Protokolls und zu den Anhängen I, II, III, IV, VI und VIII (englisch)
Genfer Konvention von 1979 zum weiträumigen und grenzüberschreitenden Transport von Luftverunreinigungen (LRTAP)
EU-Verordnung von 2004 Nr. 850/2004 über Persistente Organische Schadstoffe zur Änderung der Richtlinie 79/117/EEG
Letzte Aktualisierung: 24.07.2019