Aarhus Protokoll von 1998 zur Konvention von 1979 über den grenzüberschreitenden Transport von Luftverunreinigungen durch Schwermetalle
1. Verabschiedet durch / Datum / Umsetzungsdatum
Vereinte Nationen / 1998 / Inkrafttreten im Dezember 2003
2. Art der Gesetzgebung
Internationales Protokoll, das von den ratifizierenden Parteien umgesetzt werden muss
3. Allgemeine Zielsetzung
Ziel des Protokolls ist die Kontrolle von Schwermetallemissionen aus anthropogenen Quellen, die über weite Strecken und grenzüberschreitend in der Atmosphäre transportiert werden und wahrscheinlich signifikante, schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Das Protokoll zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber.
4. Substitutionsrelevante Abschnitte
Nach Artikel 5 können die Vertragsparteien Maßnahmen zur Beendigung von Prozessen einleiten aus denen Schwermetalle emittiert werden, wenn alternative Prozesse im industriellen Maßstab verfügbar sind.
Nach Artikel 6 sollen die Vertragsparteien Forschungsarbeiten zur Identifizierung von Alternativen zur Verwendung von Schwermetallen fördern. Hierbei sollen die Stoffe im Anhang I (Cadmium, Blei und Quecksilber) als Schwerpunkte bearbeitet werden. Außerdem soll den Produkten in Anhang VI (Treibstoff für Straßenfahrzeuge, Batterien und Knopfzellen) sowie den Verwendungen in Anhang VII (sieben Typen von Quecksilber-haltigen Produkten, elektrische Komponenten, Messgeräte, Neonlampen, Amalgam für die Zahnmedizin, Farben, Pflanzenschutzmittel) besondere Bedeutung beigemessen werden.
In Anhang III werden beste verfügbare Techniken zur Emissionskontrolle von Schwermetallen und ihren Verbindungen beschrieben. Substitution ist hier eine der wichtigsten Maßnahmen.
Anhang VII stellt produktbezogene Managementmaßnahmen dar: Die Substitution des Gesamtproduktes wird als zentrale Maßnahme bei Produkten hervorgehoben, für deren Herstellung eins oder mehrere Schwermetalle, die in Anhang I aufgeführt sind, gezielt eingesetzt wurden. Eine Substitution dieser Verbindungen im Produkt sowie die Minimierung der Verwendung der Schwermetalle sind ebenfalls aufgeführt. Ökonomische Anreizsysteme und freiwillige Selbstverpflichtungen werden als weitere Maßnahmen zur Minderung oder Vermeidung dieser Stoffe in Produkten empfohlen.
5. Bewertung der Relevanz für die Substitution
Substitution wird im Rahmen des Protokolls zur Erreichung der Zielsetzung als primäre Maßnahme angesehen. Die Vertragsparteien sollten Forschungsaktivitäten und Kooperationen zur Entwicklung sicherer Alternativen zur Verwendung der in den Anhängen gelisteten Schwermetalle initiieren und unterstützen.
6. Link zum Gesetzestext
The 1998 Aarhus Protocol on Heavy Metals. (englischsprachige Website mit Zugang zum Dokument in englischer Sprache)
7. Weitere Informationen
7.1 Studien oder Veröffentlichungen zum Gesetz oder dessen Auswirkungen
1979 Geneva Convention on Long-range Transboundary Air Pollution (LRTAP)
Genfer Konvention von 1979 zum weiträumigen und grenzüberschreitenden Transport von Luftverunreinigungen (LRTAP)
Letzte Aktualisierung: 24.07.2019