Rotterdam Konvention über das Verfahren der Vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im Internationalen Handel
1. Verabschiedet durch / Datum / Umsetzungsdatum
Der Konventionstext wurde am 10. September 1998 durch eine Konferenz von Bevollmächtigten in Rotterdam, Niederlande, verabschiedet. Die Konvention trat am 24. Februar 2004 in Kraft.
2. Art der Gesetzgebung
Multilaterale Vereinbarung der Vereinten Nationen
3. Allgemeine Zielsetzung
Die Rotterdam Konvention fördert die geteilte Verantwortung für bestimmte gefährliche Stoffe zwischen den Parteien im internationalen Handel. Vierzig gefährliche Stoffe sind im Anhang III aufgeführt. Dies sind Pestizide oder Industriechemikalien, die von den Vertragsparteien entweder verboten oder stark beschränkt werden. Für sie gilt das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (sog. PIC – Verfahren).
Gemäß dem PIC-Verfahren wird für Stoffe, nachdem sie im Anhang III aufgenommen wurden, ein “Entscheidungsleitfaden” mit Informationen über die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes erstellt und verschickt. Innerhalb von 9 Monaten müssen die Parteien ihre Position zum zukünftigen Import der Chemikalie bekannt geben (Erlaubnis oder Verbot des Imports oder Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen).
Die Konvention verpflichtet die Vertragsparteien außerdem dazu, sich gegenseitig über nationale Verbote oder Beschränkungen von Chemikalien zu unterrichten und darüber zu informieren, ob es in einem Land umweltbezogene oder gesundheitliche Probleme durch einen spezifischen Stoff gibt. Die Partner müssen außerdem aktuelle Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen der Chemikalien verwenden und die importierenden Parteien darüber informieren, ob ein Export eines der Stoffe im Anhang III geplant ist.
4. Substitutionsrelevante Abschnitte
In Artikel 15 wird beschrieben, dass alle Parteien sicherstellen müssen, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über Alternativen zu den Stoffen im Anhang III bekommt, die sicherer für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind.
Anhang I beschreibt Informationsanforderungen für die Notifizierung von Stoffen im Rahmen des PIC-Verfahrens. Relevante Informationen sind unter anderem Informationen zu Alternativen und deren relative Risiken. Mit Alternativen sind zum Beispiel Strategien im integrierten Pflanzenschutz gemeint, oder industrielle Praktiken oder Prozesse, einschließlich sauberer Technologien.
5. Bewertung der Relevanz für die Substitution
Ein wichtiger Aspekt der Rotterdam Konvention besteht in der Bereitstellung von Informationen, anhand derer informierte und risikobasierte Entscheidungen über die Einfuhr und Verwendung von Stoffen zu treffen. Dies wird durch Maßnahmen zur Förderung des Informationsaustausches über gefährliche Stoffe unterstützt. Das schließt Informationen über sicherer Alternativen und ihrer relativen Risiken ein.
6. Link zum Gesetzestext
"Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade" (englischsprachige Website)
7. Weitere Informationen
Offzielle Website (englisch) der Rotterdam Konvention
7.1 Studien oder Veröffentlichungen zum Gesetz oder dessen Auswirkungen
7.2 Andere relevante Gesetzgebung
Die Konventionen von Basel, Rotterdam und Stockholm sind multilaterale Umweltvereinbarungen, mit der gemeinsamen Zielsetzung, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen Stoffen und Abfällen zu schützen:
Synergieseite der Konventionen von Basel, Rotterdam und Stockholm
Stockholmkonvention: Website und Text (englisch)
Die Baselkonvention: Website und Text (englisch)
Letzte Aktualisierung: 24.07.2019