1. Verabschiedet durch / Datum / Umsetzungsdatum
Angenommen 22 Mai 2001
Inkrafttreten 17 Mai 2004
Der Text der Konvention wurde 2009, 2011 und 2013 durch die Aufnahme von neuen POPs in die Anhänge A, B und C geändert.
2. Art der Gesetzgebung
Globale Vereinbarung, die durch das Umweltprogramm der Vereinten Nationen verwaltet wird.
3. Allgemeine Zielsetzung
Die Stockholm Konvention fordert von den Vertragsstaaten das Ergreifen von Maßnahmen gegen Persistente Organische Schadstoffe. Persistent Organische Schadstoffe (POPs) sind definiert als Stoffe, die nicht leicht abbaubar sind und daher über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben. Außerdem akkumulieren sie im Fettgewebe von Menschen und anderen Organismen und verursachen schwere Umwelt- und Gesundheitsschäden. Expositionen gegenüber diesen Verbindungen können zu Krebs, Geburtsfehlern, Fehlfunktionen des Hormonsystems und anderen Gesundheitsproblemen führen. Aufgrund der Persistenz dieser Stoffe werden sie auch über weite Strecken transportiert. Das Problem der POPs wird daher als globales Problem anerkannt. Die Stockholm Konvention über POPs wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen in Genf, Schweiz, verwaltet.
Die Konvention listet die anerkannten POPs in den Anhängen A, B und C auf, je nach Kategorie der Maßnahmen, die für sie ergriffen werden sollen: Beendigung der Herstellung und Verwendung, Beschränkung oder Maßnahmen zur Vermeidung unbeabsichtigter Herstellung.
Die Konvention definiert Kriterien, anhand derer Stoffe auf ihre POP-Eigenschaften grob geprüft werden können (Anhang D).
4. Substitutionsrelevante Abschnitte
Die Präambel beschreibt, dass die Vertragsstaaten die Bedeutung der Entwicklung und Verwendung von umweltfreundlichen, alternativen Prozessen und Chemikalien anerkennen.
Artikel 5 definiert Maßnahmen zur Verringerung oder Beendigung der Freisetzung von POPs aus unbeabsichtigter Herstellung, welche unter anderem die Verwendung von Substituten, veränderten Materialien, Produkten und Prozessen erforderlich macht.
In Artikel 9 wird gefordert, dass ein Informationsaustausch über Alternativen zu POPs, einschließlich der mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken und sozioökonomischen Kosten, unterstützt werden soll.
Gemäß Artikel 9 sollen die Vertragsstaaten die allgemeine Öffentlichkeit über POPs und ihre Alternativen auf verschiedenen Kommunikationswegen informieren.
Artikel 11 verpflichtet die Vertragsstaaten gemäß ihrer Möglichkeiten Forschung, Entwicklungsarbeiten, Monitoring und Zusammenarbeit zu POPs und ihren Alternativen zu fördern oder selbst umzusetzen.
5. Bewertung der Relevanz für die Substitution
Die Notwendigkeit der Substitution und der Entwicklung und Verwendung von Alternativen zu POPs werden verschiedentlich in der Konvention betont und eine entsprechende Anerkennung der Relevanz durch die Vertragsstaaten angemahnt. Die Entwicklung und Verwendung von Substituten, veränderten Produkten und Materialien sollen gefördert und entsprechende Forschungsaktivitäten sowie Monitoringmaßnahmen von POPs und ihren Alternativen verstärkt werden. Informationen über POPs und ihre Alternativen sollte bereitgestellt; ein Informationsaustausch über Alternativen soll unterstützt werden. Wenn Alternativen zu POPs berücksichtigt werden sind sozio-ökonomische Faktoren zu berücksichtigen.
6. Link zum Gesetzestext
Text der Stockholm Konvention in englischer Sprache
7. Weitere Informationen
Englischsprachige Website der Stockholm Konvention
Aktuelle Liste der POPs unter der Stockholm Konvention (englisch)
7.1 Studien oder Veröffentlichungen zum Gesetz oder dessen Auswirkungen
7.2 Andere relevante Gesetzgebung
Die Konventionen von Basel, Rotterdam und Stockholm sind multilaterale Umweltabkommen, die die gemeinsame Zielsetzung haben, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien und Abfällen zu schützen.
Synergieseite (englisch)
Die Rotterdam Konvention (englischsprachige Website)
Die Basel Konvention: (englischsprachige Website)
"Recommendations on improving cooperation and synergies prepared by the Secretariat of the Basel Convention" (pdf)
(Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Synergien, vorgelegt durch das Sekretariat der Baselkonvention)
Letzte Aktualisierung: 20.01.2016