- Datum 26. Juli 2021
Das Stockholmer Übereinkommen verbietet die Herstellung und Verwendung von PFOS und verwandten Chemikalien, außer in bestimmten Anwendungen oder als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Chemikalien, die in diesen Anwendungen verwendet werden. Hersteller und Verwender von PFOS müssen sich beim Sekretariat des Übereinkommens registrieren lassen und die Leitlinien zu BVT und BEP berücksichtigen. Sie wurden von der Konferenz der Vertragsparteien ermutigt, das Risiko von PFOS, seinen Salzen und PFOS-F im Lebenszyklus zu mindern. Dieses Dokument (März 2021) soll dabei unterstützen.
Hauptzielgruppe sind Mitarbeiter, die für Anwendung von BVT und BEP bei der Produktion und beim Einsatz von PFOS verantwortlich sind.
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Weitere Literatur:
Einen Überblick über mögliche Ersatzstoffe für PFOS finden Sie auch in der UBA-Publikation „Verwendung von PFOS in der Galvanik – Kennzeichen eines geschlossenen Kreislaufs, Verwendung von Ersatzstoffen“ (Texte | 63/2016).