- Datum 20. August 2021
Erfüllt ein Wirkstoff eines der in Artikel 10 Absatz 1 der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) aufgeführten Kriterien für eine Substitution, kann die bewertende zuständige Behörde den Stoff als potenziellen Kandidaten für eine Substitution identifizieren.
Wenn dies der Fall ist, leitet die ECHA, bevor sie der Kommission ihre Stellungnahme zur Zulassung oder Erneuerung des Wirkstoffs vorlegt, eine Konsultation zu dem betreffenden Wirkstoff ein.
Während der Konsultation werden die folgenden Informationen veröffentlicht:
Identität des Stoffes (Name und EG-/CAS-Nummern)
Produktart(en),
die bewertende zuständige Behörde,
vorgesehene Verwendungen
Erfüllte Bedingung(en) von Artikel 10 Absatz 1
Dies gilt für Anträge auf Zulassung oder Erneuerung der Zulassung von Wirkstoffen gemäß Artikel 7 bzw. 13 der BPR sowie für Stoffe, die derzeit im Rahmen des Überprüfungsprogramms bewertet werden, und für laufende Anträge für neue Wirkstoffe gemäß Artikel 11 der Biozid-Richtlinie.
Aktuelle Konsultationen:
08/07/2021 - 06/09/2021: 1-[[2-(2,4-Dichlorphenyl)-4-propyl-1,3-dioxolan-2-yl]methyl]-1H-1,2,4-triazol (Propiconazol) (Produktart 8)
16/08/2021 - 15/10/2021: Hexaflumuron (ISO),1-(3,5-Dichlor-4-(1,1,2,2-tetrafluorethoxy)phenyl)-3-(2,6-difluorbenzoyl)harnstoff (Produktart 18)
Im Rahmen der Konsultation werden relevante Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzstoffen oder Alternativen zu dem betreffenden Wirkstoff eingeholt. Informationen über die Verfügbarkeit möglicher Alternativen sind sehr wichtig, um die vergleichende Bewertung zu unterstützen, die für die Zulassung von Biozidprodukten erforderlich ist, die den (als Ersatzstoff in Frage kommenden) Wirkstoff enthalten.
Die Konsultation hat eine Dauer von 60 Tagen.
Interessierte Dritte können relevante Informationen über ein sicheres Web-Formular einreichen.
Die übermittelten Informationen können nicht vertraulich oder vertraulich sein. Wenn Sie Informationen als vertraulich einstufen, müssen Sie dies begründen. Alle Informationen, die als vertraulich eingestuft werden, sind nur für die Mitglieder des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC), die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und das BPC-Sekretariat bei der ECHA zugänglich.
Alle nicht vertraulichen Informationen, die während des Verfahrens eingereicht werden, werden den Mitgliedern des BPC, den akkreditierten Interessengruppen und den Antragstellern für den Wirkstoff zur Verfügung gestellt. Die nicht vertraulichen Kommentare werden auch auf den entsprechenden Seiten der ECHA-Website zur Verfügung gestellt.
Am Ende des Konsultationszeitraums wird der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) die eingegangenen vertraulichen und nicht vertraulichen Informationen berücksichtigen, bevor er seine Stellungnahme abgibt.
Der Link für die Übermittlung von Informationen ist hier zu finden: https://echa.europa.eu/de/public-consultation-on-potential-candidates-for-substitution (siehe "Details")