- Datum 3. Januar 2025
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die u.a. in Feuerlöschschäumen verwendet werden, sind Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Bestimmungen in REACH- und POP-Verordnung und werden zunehmend reguliert. Eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel ist somit langfristig eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme. Für Besitzende und Anwendende dieser Feuerlöschschäume ergeben sich dabei jedoch zahlreiche Fragen zur Umsetzung.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Kooperation mit dem Umweltbundesamt und E.P.Fire aktuelle Informationen und Kenntnisse zur Thematik in einem Leitfaden zum Austausch PFAS-haltiger Feuerlöschschäume zusammengefasst. Dabei werden die aktuell bereits geltenden und zukünftigen Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen – sowohl aus REACH- als auch POP-Verordnung – zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.
Der Leitfaden liegt digital vor.
Quelle: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden, Meldung vom 02.01.2025