Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.subsportplus.eu veröffentlichte Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im November 2020 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Der Webauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgendem Bereich:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab
  • Auf der Seite "Fallstudie für ausgewählte Stoffe" ist eine Aufzählung nicht als Liste ausgezeichnet
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut (z.B. autocomplete-Attribut)
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt
  • Teilweise ist der Tastaturfokus nicht gut sichtbar oder gar nicht sichtbar
  • Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen (z.B. verlinktes Logo zur Startseite)
  • Nicht alle anderssprachigen Begriffe sind ausgezeichnet
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z.B. Screenreader) ermittelbar
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei

Begründung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin arbeitet beständig an der Verbesserung des Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom November 2020 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.11.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
D-44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-0
Telefax: 0231 9071-2454
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an poststelle@baua-bund.de-mail.de schicken.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache