Besorgniserregende Stoffe haben intrinsische Eigenschaften, welche die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt gefährden. Erfahren Sie hier, nach welchen Kriterien diese Stoffe ausgewählt werden.
REACH definiert Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Artikel 57. Nur Stoffe, die durch eine offizielle Entscheidung als SVHC identifiziert werden, können später auch dem Zulassungsverfahren in der EU unterworfen werden. Ähnliche Begriffe, wie "Stoffe von (hoher) Besorgnis" oder "Prioritäre Stoffe" werden von verschiedenen Organisationen benutzt, um Stoffe zu bezeichnen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit substituiert werden sollten.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten Kriterien mit den dazugehörigen Definitionen, für die Identifizierung von Stoffen als "prioritär". Die Einstufung der Stoffe (H-Sätze oder veraltet: R-Sätze) hilft bei der Zuordnung weiter. Detailliertere Beschreibungen der Kriterien sowie Links zu den Originaldokumenten finden Sie in der Übersicht.
Sie können außerdem die Datenbank für eingeschränkte und prioritäre Stoffe durchsuchen.