Die Trade Union Priority List schlägt besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vor, die aus gewerkschaftlicher Sicht vorrangig in die REACH-Kandidatenliste und potenziell in die Zulassungsliste („REACH Authorisation List“) aufgenommen werden sollten.
Der Zweck der vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) veröffentlichten Trade Union Priority List ist es, zur praktischen Umsetzung von REACH, insbesondere des Zulassungsverfahrens, beizutragen, indem sie besonders besorgniserregende Chemikalien (SVHC) vorschlägt, die aus Trade Union Sicht Priorität für die Aufnahme in die Kandidatenliste („REACH Candidate List“) und potenziell in die Zulassungsliste haben sollten.
Die in der Trade Union Priority List als besonders besorgniserregende Chemikalien sind CMR-Stoffe der Kategorien 1, 2 oder 3, die in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG des Rates aufgeführt sind, von der IARC als krebserregend eingestufte Stoffe der Kategorien 1, 2A oder 2B, PBT-Stoffe, die im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens aufgeführt sind, bekannte und vermutete endokrine Disruptoren, die in der Gemeinschaftsstrategie für endokrine Disruptoren aufgeführt sind, neurotoxische Stoffe, die von Vela et al. (2003) und Sensibilisatoren, die im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind.
Da es keine zuverlässigen Daten über die berufliche Exposition gegenüber diesen SVHC gibt, wurde ein hohes Produktionsvolumen als Stellvertreter für eine breite berufliche und Umweltexposition verwendet. Alle Chemikalien, die in der Trade Union Priority List enthalten sind, sind Chemikalien mit hohem Produktionsvolumen (HPVC) und erfüllen daher auch die Kriterien, um in der Zulassungsliste priorisiert zu werden.